Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2010
Sonstiges
23.02.2010
Eröffnungen
12.10.2009
Sicherungsmaßnahmen
02.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
20.08.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
14.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006
14.03.2007 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2005